Wir sind ein Übergangswohnheim für Männer gemäß den §§ 67 - 69 SGB XII.
Unsere Bewohner sind mindestens 18 Jahre alt und haben besondere soziale Schwierigkeiten, die einem Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen. Dies können zum Beispiel Wohnungslosigkeit oder Haftentlassung sein.
Was unsere Bewohner auszeichnen sollte, ist der Wille, an ihrer momentanen Lebenssituation aktiv etwas verändern zu wollen und die Bereitschaft, sich auf eine Betreuung einzulassen.